Da das 

Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition (Waffengesetz, WG SR 514.54)
vom 20. Juni 1997 (Stand am 1. September 2020)
den Verkauf von Waffen zur Stärkung der Schweizer Waffenindustrie unter gleichzeitiger Sicherung des Weltfriedens

so vorbildlich regelt

drängt sich eine analoge Regelung im Bereich Individualverkehr zum Verkauf von Autos
zur Stärkung der Autoindustrie bei gleichzeitiger Förderung des Klimaschutzes garadezu auf, Voilà: